Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Sie können einen Mikrokredit erhalten für Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegüter und in Betriebskapital.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Ihnen liegt ein Fremdkapitalbedarf vor, den Sie mit eigenen Mitteln nicht decken können.
  • Sie verfügen über ausreichende Bonität.
  • Das Unternehmenskonzept ist tragfähig.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderhöhe: bis zu 25.000 €
  • Bagatellgrenze: 1.000 €
  • Laufzeit: bis zu 4 Jahre
  • Zinssatz: 8,1%

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • in Gründung befindliche Gesellschaften und andere nicht eingetragene Vereinigungen 
  • Körperschaften öffentlichen Rechts oder Genossenschaften
  • Unternehmensberatungsleistungen
  • Ablösung laufender Kredite

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den der vorgesehenen Formularen bei den teilnehmenden Mikrofinanzinstituten.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote

Mikromezzaninfonds Deutschland

Stille Beteiligungen bis zu 100.000 € bzw. bis zu 150.000 € für besondere Zielgruppen

NRW.Mikrodarlehen

Darlehen bis 50.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die Laufzeit von 10 Jahren - Gemeinnützige und gemeinwohlorientierten Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass in Höhe von 20% beantragen