Mikrokreditfonds Deutschland
-
Kredite bis zu 25.000 €
-
Für natürliche Personen und KMU
-
Fördert die Finanzierung von Gründungen und Kleinunternehmen
-
Fördergeber: Bund
- natürliche Personen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen
Wirtschaft
Sie können einen Mikrokredit erhalten für Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegüter und in Betriebskapital.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Bei Ihnen liegt ein Fremdkapitalbedarf vor, den Sie mit eigenen
Mitteln nicht decken können.
- Sie verfügen über ausreichende Bonität.
- Das Unternehmenskonzept ist tragfähig.
- Förderart: Kredit
- Förderhöhe: bis zu 25.000 €
- Bagatellgrenze: 1.000 €
- Laufzeit: bis zu 4 Jahre
- Zinssatz: 8,1%
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln
kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- in Gründung befindliche Gesellschaften und andere nicht eingetragene Vereinigungen
- Körperschaften öffentlichen Rechts oder Genossenschaften
- Unternehmensberatungsleistungen
- Ablösung laufender Kredite
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag auf den der vorgesehenen Formularen bei
den teilnehmenden Mikrofinanzinstituten.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)