EXIST-Gründungsstipendium

  • Zuschüsse bis 100 % der förderfähigen Ausgaben
  • Für Einzelgründer und Gründerteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Zur Durchführung innovativer Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen und
  • Forschungseinrichtungen

in Deutschland.

Gefördert werden:

  • gründungsinteressierte Studierende,
  • Absolventen und
  • Wissenschaftler (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)

aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Gründungsstipendium für die Durchführung eines anspruchsvollen innovativen Gründungsvorhabens aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten.

Mitfinanziert werden:

  • die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan
  • die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen
  • die gezielte Vorbereitung einer Gründung

Sie können auch eine begleitende Beratung für Ihr Gründerteam durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk mit einem breiten Leistungsangebot und aktiven Partnern aus dem regionalen Umfeld eingebunden.
  • Die antragstellende Einrichtung stellt einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung und verwaltet die Fördermittel.
  • Ihre Gründungsidee erfüllt als Hauptgeschäftsgrundlage die nachfolgend genannten Punkte:
    • Innovationen, die im eigenen Unternehmen (einschließlich Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden sollen,
    • neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen,
    • diese leiten einen technischen oder organisatorischen Wandel ein und grenzen sich klar von wettbewerblichen Lösungen ab,
    • leisten einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung,
      adressieren ein klar definiertes Kundenproblem,
    • die angestrebte Gründungsidee lässt eine wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • personengebundene Stipendien für max. 3 Personen: 1.000 € monatlich für Studierende, 2.000 € monatlich für Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 € monatlich für Absolventen mit Hochschulabschluss und 3.000 € monatlich für promovierte Gründer
    • 150 € pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag
    • Sachausgaben bis zu 10.000 € für Einzelgründungen bzw. 30.000 € für Teamgründungen
    • gründungsbezogenes Coaching und Gründungsberatung bis zu 5.000 €
    • zusätzlich bis zu 10.000 € pauschal für die gründungsspezifische Begleitung des Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk
  • Förderdauer: bis zu 1 Jahr

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten oder Förderprogrammen zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts kombinieren. Eine Ausnahme gilt für Nebentätigkeiten mit einem Umfang von weniger als 5 Stunden pro Woche.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gründungen in den traditionell freien Berufen
  • Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie bis spätestens 31.12.2027 auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger Jülich (PtJ).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt