Für Einzelgründer und Gründerteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Zur Durchführung innovativer Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
Hochschulen und
Forschungseinrichtungen
in Deutschland.
Gefördert werden:
gründungsinteressierte Studierende,
Absolventen und
Wissenschaftler (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Sie können ein Gründungsstipendium für die Durchführung eines
anspruchsvollen innovativen Gründungsvorhabens aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen erhalten.
Mitfinanziert werden:
die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem
Businessplan
die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer
Dienstleistungen
die gezielte Vorbereitung einer Gründung
Sie können auch eine begleitende Beratung für Ihr Gründerteam
durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie sind in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk mit
einem breiten Leistungsangebot und aktiven Partnern aus dem
regionalen Umfeld eingebunden.
Die antragstellende Einrichtung stellt einen Mentor sowie die
kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung und verwaltet
die Fördermittel.
Ihre Gründungsidee erfüllt als Hauptgeschäftsgrundlage die
nachfolgend genannten Punkte:
Innovationen, die im eigenen Unternehmen (einschließlich
Fertigung/Entwicklung, Vermarktung/Vertrieb) umgesetzt werden
sollen,
neuartige innovative Dienstleistungen, die einen hohen
Kundennutzen und deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt
erwarten lassen,
diese leiten einen technischen oder organisatorischen Wandel
ein und grenzen sich klar von wettbewerblichen Lösungen ab,
leisten einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
der Bundesregierung,
adressieren ein klar definiertes Kundenproblem,
die angestrebte Gründungsidee lässt eine wirtschaftliche
Tragfähigkeit erkennen.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderumfang: bis zu 100% der
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Förderhöhe:
personengebundene Stipendien für max. 3 Personen: 1.000 €
monatlich für Studierende, 2.000 € monatlich für Teammitglieder mit
abgeschlossener Berufsausbildung, 2.500 € monatlich für Absolventen
mit Hochschulabschluss und 3.000 € monatlich für promovierte
Gründer
150 € pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag
Sachausgaben bis zu 10.000 € für Einzelgründungen bzw. 30.000 €
für Teamgründungen
gründungsbezogenes Coaching und Gründungsberatung bis zu 5.000
€
zusätzlich bis zu 10.000 € pauschal für die
gründungsspezifische Begleitung des Vorhabens durch das
Gründungsnetzwerk
Förderdauer: bis zu 1 Jahr
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Förderung nicht mit anderen Stipendien,
Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten oder
Förderprogrammen zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts
kombinieren. Eine Ausnahme gilt für Nebentätigkeiten mit einem
Umfang von weniger als 5 Stunden pro Woche.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Gründungen in den traditionell freien Berufen
Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne
signifikante Alleinstellung
Wie erfolgt die Antragstellung?
Das Förderverfahren ist einstufig. Den Antrag stellen Sie bis
spätestens 31.12.2027 auf den vorgesehenen
Formularen beim Projektträger Jülich (PtJ).
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.