Wer wird gefördert?

Arbeitgeber, die folgenden Personen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

  • Bewerber für eine Ausbildung mit eingeschränkten Vermittlungschancen, die nach dem 30.09. keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen
  • Ausbildungssuchende, die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind
 

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine 4- bis 12-monatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Eine Einstiegsqualifizierung kann gefördert werden, wenn sie
    • auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,
    • auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet und
    • in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mind. 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
  • Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Sie zahlen eine Praktikumsvergütung.
  • Sie stellen zum Ende eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) aus.
  • Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Ausbildungsvergütung zzgl. Pauschale zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag
  • Förderdauer: 4 bis max. 12 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen
  • Auszubildende, die im Unternehmen bereits eine betriebliche Einstiegsqualifikation durchlaufen haben oder in den letzten 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren
  • Einstiegsqualifikationen im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Stand 04/2024
  • Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Einstiegsqualifizierung (Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung – EQFAO) vom 20.09.2007
  • zuletzt geändert durch 4. Änderungsanordnung vom 15.05.2024 (ANBA 06/2024)
  • Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (§ 54a SGB III)

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Tel.: 0 911 179-0

Weitere Förderangebote

100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene

Zuschüsse von 820 € je Ausbildungsplatz und Monat für jährlich 150 Teilnahmeplätze, max. 24 Monate

Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)

Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben

Berufsorientierungsprogramm (BOP)

Zuschüsse von 200 € für die Potenzialanalyse, im Übrigen abhangig von der Maßnahme