Unternehmensberatungen für KMU

  • Zuschüsse von 50 bis 80% der förderfähigen Beratungskosten
  • Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • Finanziert Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und
  • Angehörige der Freien Berufe,

die der KMU-Definition der EU entsprechen und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung finanzieren.

Gefördert werden Beratungen insbesondere zu folgenden Themen:

  • Fachkräftesicherung und -bindung
  • Kosteneinsparungen
  • Anpassungen des Geschäftsmodells
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung
  • bessere betriebliche Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Fördermaßnahme wird als Einzelberatung durchgeführt.
  • Die Beratung muss
    • die Situation des Unternehmens analysieren,
    • Schwachstellen ermitteln und benennen,
    • konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen geben, sowie detaillierte Anleitungen, um diese umzusetzen,
    • dokumentiert werden.
  • Die Beratung wird von selbstständigen Beratern bzw. Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist.
  • Ihr Berater kann ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument in Form eines anerkannten Zertifikats oder eines dokumentierten Qualitätshandbuchs nachweisen.
  • Sie können eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten.
  • Als Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten führen Sie vor Antragstellung ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und-höhe: abhängig von den in Rechnung gestellten Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte
    • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig): 80%, max. 2.800 €
    • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier): 50%, max. 1.750 €.
  • Förderdauer: maximal 5 in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Beratung weder ganz noch teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen, einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), kombinieren (Kumulierungsverbot).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vermittlungs- oder Vertriebstätigkeiten durch Berater
  • Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • Maßnahmen, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen
  • Maßnahmen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben
  • Maßnahmen von Unternehmen
    • die sich in Schwierigkeiten befinden
    • die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen
    • die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind
    • die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen
  • Maßnahmen gemeinnütziger Unternehmen und gemeinnütziger Vereine sowie von Stiftungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Als Jungunternehmen führen Sie zunächst ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.

Sie stellen den Antrag über das online zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren bei einer der beauftragten Leitstellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: Die Richtlinie gilt für Beratungen, für die bis zum 31.12.2026 ein Antrag eingereicht wird.

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Übrigens: Wenn Sie vor einer Gründung in Nordrhein-Westfalen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, kommt für Sie das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) in Frage.

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