Zukunft Bau

  • Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Ausgaben, Höchstbetragsbegrenzung bei Bewilligung
  • Für natürliche und juristische Personen inklusive Gebietskörperschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Bauwesen, Architektur, Bau- und Wohnungswirtschaft
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche oder juristische Personen einschließlich Gebietskörperschaften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten, die sich mit Themen in folgenden Bereichen auseinandersetzen:

  • Bauwesen
  • Architektur
  • Bau- und Wohnungswirtschaft

 Förderfähig sind insbesondere Projekte, die einen Schwerpunkt im Hochbau haben.

Mitfinanziert werden Einzel- und Verbundvorhaben in den Bereichen

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Forschung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Projekt hat seinen Schwerpunkt im Hochbau.
  • Sie verfügen nachweislich über umfassende Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung, des Wissens und der Technik.
  • Sie sind maßgeblich an der Durchführung des Vorhabens beteiligt.
  • Sie weisen nach, dass Sie die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens erfüllen.
  • Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis 90% der förderfähigen Ausgaben, Höchstbetragsbegrenzung bei Bewilligung
  • Förderdauer: bis 36 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • reine Investitionen
  • Vorhaben zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • nicht vorhabenbezogene Anträge, z.B. Anträge auf institutionelle Förderung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Sie 2024 Ihre Projektskizzen bis 31.05.2024 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Antragsrunden werden jedes Jahr zwischen 01.02. und 31.12. durchgeführt. Der Förderaufruf ergeht jährlich.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Ihren Antrag auf Fortsetzung eines geförderten Vorhabens können Sie auch außerhalb der Antragsrunden bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten der Forschungsinitiative Zukunft Bau: Zukunft Bau

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