Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Infrastrukturrichtlinie

  • Zuschüsse zwischen 50 und 80% bzw. in Ausnahmen 95%
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Ausbildungsträger, Hochschulen, gewerblichen Unternehmen
  • Fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen und der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • unter bestimmten Voraussetzungen Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, der Tourismusinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sowie für weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Tourismusinfrastruktur
  • Gewerbezentren
  • Berufsbildungseinrichtungen
  • Hafeninfrastruktur in Binnenhäfen
  • Forschungsinfrastruktur
  • Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte
  • Planungs- und Beratungskosten
  • zeitlich befristete Vorhaben des Regionalmanagements
  • weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit (bis 31.12.2026)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahme trägt zu einem der folgenden Zielen bei:
    • Sicherung oder Schaffung von Beschäftigung und Einkommen
    • Erhöhung von Wachstum und Wohlstand
    • Ausgleich von Standortnachteilen
    • Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
  • Als Träger der Infrastrukturmaßnahme verfügen Sie über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen.
  • Sie beginnen mit der Maßnahme innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung des Zuwendungsbescheids und beenden sie innerhalb von 36 Monaten.
  • Die Zweckbindungsdauer beträgt für investive Maßnahmen 15 Jahre.
  • Es darf keine rechtliche, wirtschaftliche oder personelle Verflechtung zwischen Betreiber und Nutzer sowie zwischen Träger und Nutzer geben.
  • Übersteigt die Maßnahme ein Investitionsvolumen von 10 Mio. €, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse beibringen.
  • Geförderte Einrichtungen der Infrastruktur ermöglichen einen diskriminierungsfreien Nutzerzugang.
  • Bei Maßnahmen, die mit GRW-Mitteln finanziert werden, gelten zudem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • i.d.R. 60% bis max. 80%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben (95% für besonders finanzschwache Gemeinden)
    • für Planungs- und Beratungsleistungen 75% der förderfähigen Ausgaben
    • für Forschungsinfrastruktur bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, bei nicht wirtschaftlicher Nutzung bis zu 90%

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt