ÖKOPROFIT NRW

  • Zuschüsse abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
  • Für Kommunen und Gemeinden, welche Projektträger und Antragssteller für interessierte Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen und Größen sind
  • Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen bei der Senkung von Betriebskosten durch verschiedene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind durchführende Kommunen.

Teilnahmeberechtigt und begünstigt sind Betriebe aller Branchen und Firmengrößen, z.B. kleine Handwerksbetriebe, große Dienstleistungsunternehmen, Industriebetriebe, Kliniken oder Pflegeheime.

Was wird gefördert?

ÖKOPROFIT unterstützt Ihr Unternehmen durch Zuschüsse bei der Senkung von Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen Kommune und Wirtschaft. Es ist ein modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm, das Betriebe jeder Art und Größe bei der Einführung und Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements fördert.

Im ÖKOPROFIT-Einsteigerprogramm bearbeiten Sie alle für Ihr Unternehmen relevanten Themen. Hierzu zählen z.B. Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken, sowie rechtliche und organisatorische Fragen. Dies geschieht sowohl durch gemeinsame Workshops als auch durch einzelbetriebliche Beratungen, die erfahrene Umweltberaterinnen und -berater durchführen. Am Ende steht die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung der teilnehmenden Betriebe als „ÖKOPROFIT-Betrieb“.

Mit der neuen ÖKOPROFIT-Richtlinie werden zusätzliche Module angeboten, die verschiedenen Unternehmensbereichen sowie -größen eine Fördermöglichkeit bieten. Sie haben darüber hinaus durch das Modul Klub die Möglichkeit bei der Fortführung Ihrer ÖKOPROFIT-Aktivitäten unterstützt zu werden und den Erfahrungsaustausch weiterzuführen. Mit der ÖKOPROFIT-Rezertifizierung bieten mehrere Kommunen den einmal ausgezeichneten Betrieben die Möglichkeit der erneuten Auszeichnung.

Übrigens: Sie können das ÖKOPROFIT-Einsteigerprogramm zudem als eine kostengünstige Vorbereitung auf die Validierung nach der EU-Öko-Audit-Verordnung oder der Zertifizierung nach der ISO 14001 nutzen. Die Teilnahme erleichtert Ihnen auch den Aufbau von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 sowie die Durchführung von Energie-Audits nach DIN 16247.

In Nordrhein-Westfalen wurden bis November 2019 192 ÖKOPROFIT-Projekte mit mehr als 2.000 Betrieben begonnen und zum großen Teil bereits abgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei gemeinsamer Projektdurchführung mehrerer Kommunen muss eine davon als Antragsteller und Zuwendungsempfänger fungieren.
  • Als teilnehmender Betrieb erbringen Sie eine finanzielle Eigenleistung, die jedoch durch eine Mitfinanzierung der Kommune und des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums gering gehalten wird.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

ÖKOPROFIT ist ein kommunales Projekt. Die Kommune ist Vertragspartnerin der Stadt Graz als Lizenzgeberin des Beratungskonzeptes ÖKOPROFIT und erwirbt die Nutzungsrechte für die ÖKOPROFIT-Materialien, die von der Stadt München bereitgestellt werden, und ist im Fall einer finanziellen Unterstützung durch das Land NRW Bewilligungsempfängerin.

Sie stellen den Antrag auf Teilnahme auf den vorgesehenen Formularen beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV).

Der Antrag ist auf der Internetseite des MUNV verfügbar. 

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

  • Stand 02/2021 - Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung von Nachkommastellen je nach Internetbrowser ein Komma oder ein Punkt verwendet werden muss zur korrekten Berechnung.
  • Stand 11/2023

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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