in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €
Angehörige der freien Berufe
Ihr Unternehmen muss bereits seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig sein und als Einzelfirma, e. K., GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG oder AG firmieren.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten zur Finanzierung folgender Investitionen:
gewerbliche Baukosten
Grunderwerb zur Eigennutzung
technische Anlagen/Maschinen
allgemeiner Betriebsmittelbedarf
Warenlager
BGA
Fuhrpark (außer Fahrzeuge der Kategorie M1 und N1 siehe ESG)
Die Umsatzsteuer können Sie nur finanzieren, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Wie wird gefördert?
Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 1 Mio. €
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 10, 15 oder 20 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4, 5 oder 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
3, 4, 5, 15 oder 20 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren
für Betriebsmittel und Warenlager bis zu 10 Jahre
Laufzeiten endfällige Darlehen:
2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
für Betriebsmittel und Warenlager bis zu 10 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Bereitstellungsprovision: keine
Nichtabnahmeentschädigung: keine
Abruffrist: 6 Monate, keine Verlängerung möglich
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
Sollzins in % | (Effektivzins in %)
Im Rahmen des risikogerechten Zinssystems gelten folgende Preisklassen. Es handelt sich um indikative Zinssätze.
die oben unter "Wer wird gefördert?" genannten Gruppen einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a] AGVO),
Betriebsaufspaltungen
Fremdvermietung
Umschuldungen
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller(innen) einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern/Antragstellerinnen (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren und Direktzusage
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Sie dürfen pro Vorhaben nur einen Antrag auf ein Darlehen aus diesem Programm stellen.
Bei vollständiger Erfüllung der Antragsvoraussetzungen sagt die NRW.BANK die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens innerhalb der Servicezeiten sofort zu. Die Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Weitere Informationen
Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt. Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Service-Center
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.
Der Kundenfragebogen S-ESG Nachhaltigkeit findet grundsätzlich Anwendung, wenn das Kreditvolumen bei Unternehmenskunden mind. 1,5 Mio. € umfasst (bezogen auf den Eigenanteil der NRW.BANK) - Stand 12/2025