Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

  • Zuschüsse abhängig von der geplanten Maßnahme, 18% Zuschlag auf die förderfähigen Baukosten für Planung und Verwaltung
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, Eigentümer und Erbbauberechtigte lärmsanierter baulicher Anlagen
  • Fördert Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Erstempfänger: Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes
  • Letztempfänger: Eigentümer, Wohnungseigentümer und Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erhalten.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • aktiver Lärmschutz an Bahnanlagen
  • passiver Lärmschutz an baulichen Anlagen
  • Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Lärmsanierungsmaßnahme ist im Lärmsanierungsprogramm enthalten.
  • Es findet eine Abwägung nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten zwischen und innerhalb aktiver und passiver Maßnahmen statt.
  • Der Beurteilungspegel wird nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) berechnet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. dem Maßnahmenbündel
    • Planungs- und Verwaltungskosten pauschal i.H.v. 18% als Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Baukosten

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Mieter und Pächter
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Für passive Lärmschutzmaßnahmen wenden Sie sich als Eigentümer, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigter von baulichen Anlagen vor Beginn der Lärmschutzmaßnahme an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellt den Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 19.05.2022, Verkehrsblatt Nr. 12 vom 30.06.2022, S. 402

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

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