Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)
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Zuschüsse von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € pro Maßnahme
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Für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen
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Fördert Investitionen in den Klimaschutz bei Kälte- und Klimaanlagen
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Fördergeber: Bund