Integration unternehmen! - Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 20.000 € pro Arbeitsplatz; monatlich 210 € für Betreuungsaufwand; 30% des Bruttolohns
  • Für Integrationsunternehmen, -betriebe, -abteilungen und ggf. ihre Rechtsträger
  • Fördert Investitionen, die der Einrichtung zusätzlicher Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen dienen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Integrationsunternehmen
  • Integrationsbetriebe
  • Integrationsabteilungen

im Sinne des § 132 Abs. 1 SGB IX und ihre Rechtsträger, wenn sie rechtlich unselbstständig sind

Was wird gefördert?

Als Integrationsunternehmen, -betrieb oder -abteilung können Sie einen Zuschuss für Investitionen erhalten, mit denen Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Neu- und Erweiterungsbauten
  • Umbau von Gebäuden, Erneuerung und zusätzlicher Einbau von Installationen, betriebstechnischen Anlagen, Außenanlagen u.ä., die über den Rahmen der Instandsetzung bzw. Substanzerhaltung hinausgehen
  • Erwerb von Gebäuden und Gebäudeteilen
  • Kauf, Leasing oder Miete von Einrichtungsgegenständen, Anlagen, Maschinen und Fahrzeugen
  • eine professionelle Beratung und Begleitung dieser Aktivitäten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Investitionen führen zur Einrichtung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen.
  • Sie leisten einen Eigenanteil von mind. 20%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe
    • bei Investitionen: max. 20.000 € pro Arbeitsplatz, max. 80% der förderfähigen Investitionsausgaben
    • bei laufender Unterstützung: monatlich 210 € für den besonderen Betreuungsaufwand für schwerbehinderte Beschäftigte
    • Zuschuss von 30% des Bruttolohnes für schwerbehinderte Beschäftigte

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder beim Landschaftsverband Rheinland. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung – G.I.B.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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