Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)

  • Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Kosten/Ausgaben für Unternehmen, bis zu 100% für Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände, juristische Personen des Privatrechts
  • Fördert Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • wissenschaftliche Einrichtungen
  • Verbände
  • juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik erhalten. Damit werden die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit und der Abbau des Innovationsstaus im Schienengüterverkehr unterstützt.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern, Piloten, Demonstratoren (Förderlinie 1)
  • die Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie benötigen die fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie haben das Projekt erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids begonnen.
  • Sie setzen die geförderte Innovation mind. 2 Jahre nach Abschluss der Förderung zweckgebunden ein.
  • Die Projektlaufzeit beträgt für Vorhaben nach Förderlinie 1 max. 50 Monate und für Vorhaben nach Förderlinie 2 max. 30 Monate.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: bezogen auf die förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben
    • für Testfelder und Pilotprojekte (Förderlinie 1):
      • bis zu 70% für Unternehmen
      • bis zu 100% für Forschungseinrichtungen
      • Erhöhung um bis zu 15% bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
    • für Demonstratoren (Förderlinie 1):
      • bis zu 45% für Unternehmen
      • bis zu 100% für Forschungseinrichtungen
      • Erhöhung um 15% bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
    • für Markteinführungen (Förderlinie 2) bis zu 50%
    • Bagatellgrenze: 25.000 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie reichen die Projektskizze und den anschließenden förmlichen Förderantrag beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt