Heimat-Förderung

  • Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 €, abhängig von Art der Förderung
  • Für Gemeinden/-verbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen
  • Fördert lokale, innovative oder identitätsstiftende Projekte zum Thema Heimat, Kultur, regionale Besonderheiten
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • natürliche Personen
  • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich
  • private und gemeinnützige Organisationen

Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Heimatförderung in 5 Bereichen erhalten:

  • Heimat-Scheck: zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen, Präsentationstechnik)
  • Heimat-Preis: für innovative Heimatprojekte, um die konkrete Arbeit zu belohnen und nachahmenswerte Praxisbeispiele zu liefern
  • Heimat-Werkstatt: für offenen, identitätsstiftenden Prozess (z.B. Kreativwerkstatt), in dem Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden und das lokale Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird
  • Heimat-Fonds: für lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden
  • Heimat-Zeugnis: Projekte, die in herausragender Weise lokale oder regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale oder regionale Besonderheiten aufarbeiten und öffentlich präsentieren, was auch die Einbeziehung des Präsentationsortes und die Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten umfassen kann.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Projekt wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Heimat-Scheck:
    • Ihr Vorhaben wird bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen.
    • Mit der Maßnahme können Sie Menschen für lokale und regionale Besonderheiten begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen.
    • Sie erhalten keine andere öffentliche Förderung.
  • Heimat-Preis:
    • Die Heimat-Preise werden auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinde bzw. den Gemeindeverband ausgelobt.
    • Der Gremienbeschluss legt die Preiskriterien fest und berücksichtigt den jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunkt angemessen.
    • Sie können den Preis als Einzelpreis oder in einer Abstufung von bis zu drei Preiskategorien erhalten.
  • Heimat-Werkstatt (wird überarbeitet):
    • Ihr Projekt behandelt die Frage, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region ausmacht.
    • Ihr Projekt richtet sich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld gewonnen werden müssen.
    • Sie machen die Ergebnisse dauerhaft sichtbar und setzen sie z.B. in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum um.
  • Heimat-Fonds:
    • Ihr Vorhaben hat förderfähige Gesamtausgaben zwischen 5.000 € und 100.000 €.
    • Zur Finanzierung des Projekts leisten Sie einen Eigenanteil von mind. 10%.
    • 40% der zuzurechnenden Ausgaben bringen Sie durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement auf
  • Heimat-Zeugnis:
    • Ihre Maßnahme kann auch dann förderungswürdig sein, wenn sie über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinausreicht.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Heimat-Scheck: 2.000 € je Maßnahme, max. eine Maßnahme je Zuwendungsempfänger
    • Heimat-Preis: einmal jährlich 100% des Preisgeldes; kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 €, Kreise von 10.000 € und kreisfreie Kommunen von 15.000 € ausloben
    • Heimat-Werkstatt: bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 €
    • Heimat-Fonds: 50% der dem jeweiligen Vorhaben zuzurechnenden Ausgaben, max. 50.000 €
    • Heimat-Zeugnis: das Projektvolumen soll mind. 100.000 € betragen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:  

Kontakt