Digitale Spiele und interaktive Inhalte (Gamesförderung)

  • Zuschüsse von 50 bis 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 80.000 €; zinslose Darlehen bis 50%, max. 500.000 €
  • Für Unternehmen und gewerbetreibende Personen
  • Fördert die Entwicklung und Produktion digitaler Spiele und interaktiver Inhalte
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen für die Entwicklung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten erhalten.

Folgende Vorhaben können finanziert werden:

  • Entwicklung eines Konzepts
  • Entwicklung eines Prototyps
  • Produktion

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Projekt erfüllt eine Mindestanzahl von Kultur- und Kreativitätskriterien.
  • Ihr Vorhaben lässt ein qualitativ förderungswürdiges Projekt erwarten.
  • Das Projekt achtet die Würde des Menschen, respektiert die Grundrechte und fördert die Achtung vor dem Leben.
  • Sie leisten einen Eigenanteil in Höhe von mind. 10%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Zuschuss für die Entwicklung eines Konzepts oder Prototyps
    • zinsloses Darlehen für Produktionsvorhaben
  • Förderhöhe:
    • Entwicklung eines Konzepts: 80% der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € je Einzelprojekt
    • Entwicklung eines Prototyps: 50%, in Ausnahmefällen bis zu 80%, der förderfähigen Ausgaben, max. 80.000 € je Einzelprojekt, bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu 100.000 €
    • Produktion: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 € je Einzelprojekt

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte, deren Inhalte Krieg oder physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Film- und Medienstiftung NRW.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Vor der Antragstellung müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt