Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite an das Ausland
Garantien für Kredite, i.d.R. mit einem Selbstbehalt von 10% pro Schadensfall
Für deutsche Kreditinstitute, Niederlassungen ausländischer Banken in Deutschland und ggf. ausländische Banken
Fördert Kredite für Vorhaben im Ausland, die gegen politische und wirtschaftliche Risiken abgesichert werden
Fördergeber: Bund
Wer wird gefördert?
deutscheKreditinstitute
in Deutschland angesiedelte
Zweigniederlassungen ausländischer Banken
unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Banken
Was wird gefördert?
Sie können Garantien für Kredite an
ausländische Kreditnehmer erhalten. Die finanzierten
Vorhaben müssen förderungswürdig sein oder im besonderen
Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Als
förderungswürdig gelten v.a. Vorhaben, die der
Versorgungssicherheit Deutschlands mit Rohstoffen
dienen.
Kreditnehmer können sein:
private ausländische Schuldner
Staaten
Gebietskörperschaften
vergleichbare Institutionen
Die Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK) bieten Ihnen
Schutz vor einem Forderungsausfall aufgrundpolitischer und wirtschaftlicher Risiken.
In Ausnahmefällen können Banken UFK-Garantien auch im Rahmen von
Förderbankenprojekten erhalten, um marktwirtschaftliche Strukturen
aufzubauen und zu fördern.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
An dem Vorhaben im Ausland besteht ein
gesamtwirtschaftliches Interesse.
Das zu deckende Vorhaben ist technisch und
betriebswirtschaftlich ausgereift.
Das Projekt hält international anerkannte Umwelt- und
Sozialstandards ein.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Die Laufzeit des Darlehens entspricht der wirtschaftlichen
Natur des Vorhabens.
Die Übernahme der UFK-Garantie ist für den Bund von
vertretbarem Risiko, d.h. Sie berücksichtigen bei der Kreditvergabe
die Kreditwürdigkeit und die mit dem Kredit verbundenen politischen
Risiken.
Wie wird gefördert?
Förderart: Garantie
Förderumfang: i.d.R. Selbstbehalt von 10% an
jedem Schadensfall
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die UFK-Garantien mit Exportkreditgarantien und
Investitionsgarantien kombinieren.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen
Formulare bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft
stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.