Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

  • Garantien bis zu 70% der Beteiligungssumme
  • Für KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in NRW, Angehörige der freien Berufe
  • Fördert Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, z.B. für Innovationsprojekte, Kooperationen, Betriebsumstellungen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen,
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Sie können Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften erhalten.

Mit der Beteiligungsarantie können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Existenzgründungen
  • Betriebsübernahmen
  • Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen
  • Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung
  • Kooperationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz (Erwartung einer langfristig angemessenen Rendite und einer vertragsgemäßen Abwicklung der Beteiligung) durch
    • Erweiterung Ihrer Eigenkapitalbasis oder
    • Konsolidierung Ihrer Finanzverhältnisse.
  • Die Beteiligung soll den Höchstbetrag von 1,5 Mio. € nicht überschreiten.
  • Die Laufzeit sollte nicht mehr als 10 Jahre betragen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie
  • Förderumfang: bis zu 70% der Beteiligungssumme

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Beteiligungen, die zur Sanierung der Finanzverhältnisse dienen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag über die Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Diese leitet den Antrag an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen weiter.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie der Bürgschaftsbank NRW GmbH vom 01.01.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt