Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

  • Zuschüsse zwischen 60% und 80% der förderfähigen Ausgaben abhängig von der geplanten Maßnahme
  • Für öffentliche und private Bildungseinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft
  • Fördert berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in Landwirtschaft und Gartenbau, z.B. Betriebsmanagement
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • öffentliche und private Organisationen der Land- und Forstwirtschaft, die im Bereich der beruflichen Information und Weiterbildung tätig sind

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zur Durchführung berufsbezogener Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge insbesondere zu folgenden Themen:

  • Betriebsmanagement, Vermittlung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten sowie neuer Technologien und Verfahren
  • Erwerbskombinationen, Vermarktung oder Diversifizierung
  • Anwendung von Produktionsverfahren, die mit Belangen der Landschaftserhaltung, des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes vereinbar sind
  • Grundlagenwissen aus anderen EU-Fördermaßnahmen und deren allgemeine Auswirkungen auf die Betriebsführung
  • Grundlagenwissen zu Beratungsthemen nach Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  • Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren

Die Maßnahmen können auch als Online- oder Hybridveranstaltungen durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • An der Maßnahme nehmen grundsätzlich mind. 7 Personen teil.
  • Teilnehmende der geplanten Maßnahme sind
    • in einem land- oder gartenbauwirtschaftlichen Betrieb oder Beruf tätig oder beraten in diesem Bereich,
    • Mitglieder einer berufsrelevanten Organisation mit abgeschlossener land- oder hauswirtschaftlicher Ausbildung,
    • Mitglieder einer anerkannten Natur- oder Umweltschutzorganisation oder
    • arbeitslos und wurden vor der Arbeitslosigkeit in einem landwirtschaftlichen Beruf ausgebildet oder waren in einem entsprechenden Beruf sozialversicherungspflichtig tätig.
  • Die Teilnehmenden der geplanten Maßnahme haben ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder stehen dort in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
  • Die Teilnehmenden besuchen mehr als die Hälfte des Lehrgangs, was durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung des Maßnahmenträgers wird.
  • Sie sind von der Bewilligungsbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen zugelassen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 60% bis 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der geplanten Maßnahme
  • Bagatellgrenze: 1.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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