Kunden und Kundinnen können über die Förderprogramme der Wohnraumförderung hinaus, zinsgünstige öffentliche Förderdarlehen der NRW.BANK beispielsweise für Betriebsmittel, Gründungen oder Digitalisierungsvorhaben erhalten.
Die Vergabe der Darlehen erfolgt für die meisten Förderprogramme über das Hausbankenverfahren. Bei dem Hausbankenverfahren stellen Sie ihren Antrag für das Förderdarlehen über Ihre Hausbank (beliebige Geschäftsbank oder Sparkasse). Die Hausbank unterstützt Sie bei der Antragstellung, leitet Ihre Antragsunterlagen weiter und vermittelt zwischen Ihnen und der NRW.BANK, die letztlich über die Förderzusage entscheidet.
Weitere Informationen zu dem Hausbankenverfahren finden Sie hier im Überblick: www.nrwbank.de/hausbankenverfahren
Neben dem Hausbankenverfahren bietet die NRW.BANK Förderdarlehen über das Kundenportal an. Die Antragsunterlagen können Sie direkt im Kundenportal unter www.nrwbank.de herunterladen und bearbeiten.
Bei NRW.Mikrodarlehen können Sie sich alternativ über das STARTERCENTER NRW beraten lassen. Die geprüften Antragsunterlagen sowie die Stellungnahme des STARTCENTERS können anschließend im Portal hochgeladen werden. Bei NRW.MicroCrowd kann der vollständige Antrag mit Anlagen frühestens nach Abschluss des Projektes auf Startnext im Kundenportal hochgeladen werden und somit bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach inhaltlicher Prüfung des Antrags anhand der vorgelegten Unterlagen übersendet die NRW.BANK, bei positiver Darlehensentscheidung, dem/der Antragsteller(in) den Darlehensvertrag.
Ihr passendes Förderprodukt finden Sie in der Produktsuche: www.nrwbank.de/foerderprodukte
Dies ist nur eine Information. Das Wichtige und Verpflichtende steht in den Verträgen.