Die NRW.BANK engagiert sich im Rahmen ihrer unternehmerischen Verantwortung auch für das öffentliche Leben und die Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt entsprechende Maßnahmen gemäß ihrer „Richtlinien zum Gesellschaftlichen Engagement sowie anderer Leistungen“, die durch den Verwaltungsrat verabschiedet sind. Der Bank ist es wichtig, dass ihre Entscheidungen zur Förderung von Projekten transparent und nachvollziehbar sind.
Für die Vergabe der Mittel hat sie einen festen internen Prozess etabliert. Anfragen zur Unterstützung von Vorhaben dokumentiert die Bank an zentraler Stelle und votiert diese nach einheitlichen Beurteilungskriterien. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die zur Verfügung gestellten Mittel Projekten in Nordrhein-Westfalen zugutekommen. Im Fokus der Spenden und Sponsorings stehen die Nachwuchsförderung und das Bildungswesen.
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss ist das oberste Kontrollorgan für die Vergabe der Mittel im Rahmen des Gesellschaftlichen Engagements. Die NRW.BANK legt diesem vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres ein Budget für alle geplanten Aktivitäten im Rahmen des Gesellschaftlichen Engagements zur Zustimmung vor. Nach Ende eines Geschäftsjahres berichtet die Bank dem Präsidial- und Nominierungsausschuss über die Verwendung der Mittel.
Insgesamt engagierte sich die NRW.BANK im Jahr 2024 durch Spenden, Sponsorings oder Mitgliedschaften mit 1,25 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €). Die unterstützten Projekte (> 25 Tsd. €) werden im Tätigkeitsbericht der NRW.BANK für das Jahr 2024 dargestellt.
Entsprechend ihren „Richtlinien zum Gesellschaftlichen Engagement sowie anderer Leistungen“ leistete die NRW.BANK im Berichtsjahr weder mittelbar noch unmittelbar Spenden an politische Parteien und parteinahe Stiftungen. Darüber hinaus werden keine Anzeigen in deren Publikationen geschaltet.
