Die steuerliche Forschungszulage ist eine bundesweite Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Auftragsforschung sowie Kooperationen in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Ab 2026 wird die Zulage erweitert: Die Bemessungsgrundlage steigt auf bis zu 12 Mio. €, Gemeinkosten können pauschal geltend gemacht werden, und die Fördergrenzen werden angehoben, was insbesondere mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

Der Antrag erfolgt zweistufig: zunächst die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), anschließend die steuerliche Geltendmachung über das Finanzamt via ELSTER. Die Zulage kann Steuern reduzieren oder erstattet werden und lässt sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, solange keine doppelte Förderung derselben Kosten erfolgt.

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