Das Dritte UWG-Änderungsgesetz gegen Greenwashing wurde am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und setzt die EU-EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) um. Es verschärft Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung, wie „umweltfreundlich“ oder Klimaneutralität, die künftig einen Nachweis überdurchschnittlicher Umweltleistungen erfordern.

Neue Vorgaben gelten auch für Markennamen mit Umweltaussagen und Siegel, die nur noch staatlich anerkannt oder zertifiziert sein dürfen – private Siegel ohne Prüfung sind verboten. Die meisten Änderungen treten am 27. September 2026 in Kraft, einzelne Teile früher (19. Juni 2026).

Unternehmen sollten bis dahin Werbung und Siegel prüfen, da keine Abverkaufsfrist für nichtkonforme Produkte besteht. Das Gesetz schützt Verbraucher vor irreführenden Praktiken und fördert echten nachhaltigen Konsum.

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