Förderbanken handeln im öffentlichen Auftrag und sind unter anderem dazu verpflichtet, Wettbewerbsneutralität gegenüber Geschäftsbanken und Sparkassen zu wahren. Deshalb ist beispielsweise die Vergabe von Förderdarlehen an das sogenannte Hausbankenverfahren gebunden.
Das Hausbankenverfahren sieht eine klare Zuständigkeitsverteilung zwischen den Förder- und den Hausbanken vor und regelt damit auch den Ablauf, über den Sie als Förderinteressentin bzw. -interessent zu Ihrem individuellen Förderdarlehen gelangen.
- Förderdarlehensanträge können Sie grundsätzlich nur bei Ihrer Hausbank stellen (bzw. bei einer beliebigen Geschäftsbank oder Sparkasse).
- Die Hausbank fungiert als Ihr Finanzierungspartner sowie als Vermittler zwischen Ihnen und der Förderbank.
- Die Hausbank unterstützt Sie bei der Antragstellung und dient Ihnen als zentrale Anlaufstelle bei allen Anliegen mit Bezug zu Ihrem Vorhaben und Förderdarlehen.
- Die Förderbank prüft den eingereichten Antrag und entscheidet über die Förderzusage.


