„Wer in Nordrhein-Westfalen vom Eigenheim träumt, soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden aufzuwachen. Wir fördern, was Wohnungen schafft. Das machen wir mit der öffentlichen Wohnraumförderung und den Förderprogrammen der NRW.BANK. Damit sind wir auch ‚Zuhause-Bauer‘. Jetzt setzen wir noch einen weiteren Stein auf dieses stabile Fundament. Für die drei Darlehensprogramme der NRW.BANK werden die Zinssätze verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die Förderbank passgenaue Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Zudem kann etwa das Programm NRW.BANK.Wohneigentum nun erstmals auch für Anschlussfinanzierungen eingesetzt werden. Damit greifen wir denen unter die Arme, die eine Anschlussfinanzierung ihres Kredits zu den gestiegenen Konditionen nicht mehr bedienen könnten. Haushalte mit mittlerem Einkommen werden bei der Finanzierung ihrer Eigentumspläne jetzt besser unterstützt. Eigentümer und die, die es werden wollen, können auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die NRW.BANK als Förderbank des Landes bietet ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme ergänzend zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes an. Die NRW.BANK-Förderung ist über die Hausbanken zu beantragen. Sie ist mit anderen Fördermitteln von Land und Bund kombinierbar.
„Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sorgen wir mit unserer Förderung dafür, dass mehr bezahlbarer Wohnraum in Nordrhein-Westfalen geschaffen wird“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK. „In Zeiten hoher Preise und gestiegener Zinsen kommt dem geförderten Wohnungsbau dabei eine besondere Bedeutung zu. Damit dieser weiter an Attraktivität gewinnt, haben wir die Förderkonditionen jetzt noch einmal verbessert.“
Der Zinssatz etwa beim NRW.BANK.Wohneigentum wird ab dem 1. September 2023 um 0,2 Prozent verbilligt. Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz. Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die NRW.BANK ebenfalls kürzere sowie längere Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein. Eine weitere Verbesserung des Förderangebots besteht darin, dass zukünftig mit dem Programm NRW.BANK.Wohneigentum auch Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung möglich sind. Bis zu 100 Prozent des zu finanzierenden Restkapitals können so finanziert werden. So werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die zu günstigen Zinskonditionen einen Kredit aufgenommen haben und durch die aktuell stark gestiegenen Kreditzinsen ihren aktuellen Kredit nicht weiterfinanzieren könnten.