Wer wird gefördert?

  • ausgewählte Kreise und kreisfreie Städte

Was wird gefördert?

Als Kommune mit hohem Einwanderungsanteil aus Südosteuropa können Sie Zuwendungen erhalten, um den eingewanderten Menschen eine möglichst frühe und erfolgreiche Teilhabe zu ermöglichen.

Die Förderung gliedert sich in 2 Programmteile:

  • Programmteil 2.1: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil von Personen aus den EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende – erhalten
  • Programmteil 2.2: Maßnahmen von Kommunen mit einem hohen Anteil an Personen aus der Zielgruppe, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen befinden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Folgende Kommunen können Zuwendungen empfangen:
    • Programmteil 2.1: Dortmund, Duisburg, der Ennepe-Ruhr-Kreis (Gevelsberg), Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Krefeld, der Kreis Düren (Düren), der Kreis Lippe (Augustdorf, Horn-Bad Meinberg), der Kreis Mettmann (Velbert), der Kreis Recklinghausen (Gladbeck, Oer-Erkenschwick), der Kreis Siegen-Wittgenstein (Kreuztal), der Kreis Warendorf (Ahlen), der Märkische Kreis (Plettenberg, Werdohl), Mönchengladbach und der Rhein-Erft-Kreis (Bergheim, Wesseling)
    • Programmteil 2.2: der Kreis Borken (Bocholt, Gronau, Stadtlohn), der Kreis Coesfeld (Coesfeld), der Kreis Gütersloh (Gütersloh, Herzebrock-Clarholz, Rheda-Wiedenbrück), der Kreis Kleve (Emmerich am Rhein), der Kreis Lippe (Bad Salzuflen), der Kreis Steinfurt (Lengerich), der Kreis Unna (Bönen), Mülheim an der Ruhr und Wuppertal
  • Ihre Kommune betreibt ein Kommunales Integrationszentrum.
  • Sie legen den besonderen Handlungsbedarf vor Ort aufgrund der Einwanderung aus Südosteuropa sowie die zu ergreifenden Maßnahmen dar, einschließlich Zwischenziele, Meilensteine und Prüfkriterien zur Zielerreichung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Fördumfang: 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 350.000 € pro Jahr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag

  • für das Jahr 2026 bis spätestens 14.04.2026 und
  • für das Jahr 2027 bis spätestens 31.10.2026

bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-46070