Wer wird gefördert?

  • Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstigen Einrichtung in Deutschland

Was wird gefördert?

Bi- und multilaterale europäische Verbundvorhaben können Zuschüsse erhalten für vorwettbewerbliche, industriegetriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

Vorrangig werden Projekte in den folgenden Bereiche gefördert:

  • Softwareinnovationen:
    • künstliche Intelligenz
    • Software Engineering
    • Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems)
    • Datentechnik und datengetriebene Systeme
    • Prozess- und Systemsimulation
    • Usability
    • Ressourcenmanagement, Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit
    • Parallelisierung und verteilte Systeme

Die Förderung ist auf die folgenden Anwendungsfelder bzw. Branchen ausgerichtet:

    • Automatisierung
    • Dienstleistungen
    • Energie, Umwelt
  • Mikroelektronik:
    • Electronic Design Automation (EDA)
    • Spezialprozessoren für Edge-Computing und künstliche Intelligenz
    • neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik
    • Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik
    • intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik
    • Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien)
    • ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion
    • neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementen
    • künstliche Intelligenz
    • Kommunikationstechnologie
    • Smart Health
    • Autonomem Fahren
    • Industrie 4.0
    • intelligente Energiewandlung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die konkreten technologischen Zielsetzungen stehen im Einklang mit den Herausforderungen des aktuell gültigen Multi Annual Plans (MAP) des EUREKA Cluster.
  • Sie sorgen für eine starke Einbindung von KMU in die Wertschöpfungskette.
  • Sie achten bei der Konsortialbildung auf ein angemessenes Verhältnis zwischen deutschen Industrie- und Forschungspartnern.
  • Von den deutschen Partnern ist bei nicht-deutscher Gesamtkoordination des Vorhabens zusätzlich ein deutscher Koordinator für das deutsche Teilkonsortium zu benennen.
  • Sie berücksichtigen bei der Bearbeitung aller Forschungsfragen Aspekte der Energieeffizienz und eines umweltverträglichen Betriebs.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftliche Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • ggf. zusätzlich Projektpauschale von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist i.d.R. zweistufig.

In der ersten Stufe reicht der Koordinator des transnationalen Verbundprojekts Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem easy-Online ein.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist derzeit der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.09.2027

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1
10623 Berlin

Tel.: 0 30 310078-0