Wer wird gefördert?

  • öffentlich-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung
  • privat-rechtliche Träger für die berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung
  • Öffentlich-rechtliche Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in Ihrer Aus- und Weiterbildungseinrichtung, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit sowie für die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren.

Mitfinanziert werden:

  • Laboreinrichtungen
  • Maschinen
  • Werkzeuge
  • Versuchs- und Erprobungsanlagen
  • technische Geräte und IT-Ressourcen (Hard- und Software)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nutzen die Förderung überwiegend für die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeits- und Fachkräften.
  • Die geförderen Ausstattungen und Modernisierungen dienen zur Qualifizierung in folgenden Bereichen:
    • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, insbesondere
      • Quantentechnologien,
      • fortschrittliche Halbleitertechnologien
      • fortschrittliche Sensortechnologien
      • künstliche Intelligenz
      • Robotik und autonome Systeme u.a. für industrielle und Mobilitätsanwendungen
      • fortschrittliche Konnektivitäts-, Navigations- und Digitaltechnologien
    • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, insbesondere
      • fortschrittliche Materialien sowie Fertigungs- und Recyclingtechnologien
      • Technologien der Kreislaufwirtschaft, auch zur Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe
      • erneuerbare Energien einschließlich Erneuerbare Wärme
      • Wasserstofftechnologien
      • Stromnetztechnologien
      • Batterie- und Energiespeichertechnologien
      • energiesystembezogene Effizienztechnologien
      • Transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung
      • klimafreundliche Antriebstechnologien für den Verkehr
      • nachhaltige alternative Kraftstoffe und Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
    • Biotechnologien, insbesondere
      • Bioinformatik
      • Verfahrenstechniken
      • Zell- und Gewebekultur und -technik
  • Ihr Vorhaben ist nach den vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW genehmigten Auswahlkriterien förderwürdig. Dies stellen Sie im Antragsverfahren dar.
  • Sie berücksichtigen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren für beschaffte Ausstattung und 15 Jahren für modernisierte Räume.
  • Sie führen die Maßnahme innerhalb von max. 24 Monaten durch und schließen sie spätestens am 30.06.2029 ab.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • nicht wirtschaftlicher Bereich: 80% der förderfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen 90%)
    • wirtschaftlicher Bereich: 50% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: für Unternehmen max. 300.000
  • Bagatellgrenze: 200.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE. NRW.online-Portal bei der Bezirksregierung Arnsberg. Sie leitet ihn weiter an die Innovationsförderagentur (IN. NRW) beim Projektträger Jülich/Forschungszentrum Jülich.

Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens 30.06.2027 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weitere Informationen zum Programm:

 

Kontakt

Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg

Tel.: 0 2931 82-0

Innovationsförderagentur NRW

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH

Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich

Tel.: 0 2461 61-85012