KfW-Förderkredit Geothermie

  • Zinsgünstiges Darlehen bis zu 100%, max. 25 Mio. € je Vorhaben
  • Für natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften; Anstalten, Stiftungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts; gemeinnützige Antragsteller
  • Fördert Maßnahmen zur Erschließung geothermischer Potenziale zur Wärmeversorgung oder Kälteversorgung
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln
    • mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • mit Unternehmenssitz im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%-iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mind. 50% bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25%) die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten, Stiftungen bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
  • gemeinnützige Antragsteller
  • Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen sowie natürliche Personen im Rahmen von Darlehensnehmer-Betreiber-Modellen (Öffentlich-Private Partnerschaften, Contracting, sonstige Darlehensnehmer-Betreiber-Modelle)

Was wird gefördert?

Sie können ein bedingt rückzahlbares Darlehen zur Finanzierung und Absicherung der Erschließung geothermischer Potenziale zur Wärmeversorgung oder Kälteversorgung erhalten.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Tiefengeothermiebohrungen für Dubletten oder Tripletten zur Wärmegewinnung und -speicherung mit mind. 2 Tiefbohrungen (Förder- und Injektionsbohrung), die zu einem Primärkreislauf zusammengeschlossen werden
  • große Erdwärmesonden in der tiefen und mitteltiefen Geothermie

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie setzen Ihre Maßnahme in Deutschland um.
  • Die Bohrtiefe beträgt mind. 400 m.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Darlehen ist gegen Fündigkeitsrisiken abzusichern. Sie sichern mind. 30 %, max. jedoch 70 % der Darlehenssumme durch einen Versicherungsvertrag mit der Munich Re ab. Der restliche Darlehensbetrag ist bedingt rückzahlbar, d.h. aufgrund einer Bundesgarantie wird im Schadensfall ein entsprechender Teilschulderlass zu gleichen Bedingungen des Versicherungsvertrages gewährt.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. i.H.v. 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderumfang: bis zu 100%
  • Förderhöhe: max. 25 Mio. € pro Bohrprojekt
  • Laufzeit: max. 5 Jahre
  •  Zinssatz:
    • variabel mit Anpassung im 6-Monats-Turnus
    • fest für die Dauer der Laufzeit
  • Tilgung:
    • am Ende der Laufzeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • 12 Monate nach Zusage (um max. 24 Monate verlängerbar)
    • 0,15% monatlich, ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich 

So können Sie die Förderung kombinieren

Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken (Bohrplatzerwerb)
  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungskosten sowie Vorlauf- und Planungskosten
  • Rückbau und Rekultivierung
  • Versicherungsprämien des Darlehensnehmers, einschließlich der Versicherungsprämie für die Fündigkeitsversicherung
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • Leasingfinanzierungen
  • reine Kapitalanlagen und reine (Eigen-)Kapitalausstattungen, sofern diese nicht dem Erwerb oder der Übernahme von Beteiligungen/Kommanditanteilen dienen
  • Unternehmens- oder Beteiligungserwerb in Form von Share Deals

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich an ihre Finanzierungspartner.

Ihren Antrag stellen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Eine Kreditgewährung kann erst nach positiver Vorprüfung und Projektprüfung durch die Munich Re erfolgen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2025
  • KfW-Information vom 19.12.2025

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