Wer wird gefördert?

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere forschende Institutionen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kommunen
  • gesellschaftliche Organisationen wie z.B. Vereine, Verbände und Stiftungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unterstützt Forschungsprojekte an der Schnittstelle von Finanzwirtschaft und Nachhaltigkeit.

Das Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Es werden Projekte mit folgenden Zielsetzungen gefördert:

  • Stärkung der Forschungskompetenzen und -kapazitäten auf dem Gebiet Finanzwirtschaft und Nachhaltigkeit, insb. mit den Schwerpunkten Klimaschutz, Klimaanpassung und Ökosysteme, und einer gut vernetzten Forschungscommunity
  • Ausbau von Kompetenzen und Strukturen zur aktiven Einbeziehung außerakademischer Zielgruppen in die Forschung und zur allgemeinverständlichen, dialogorientierten Kommunikation und Wissenstransfer an diese außerakademischen Zielgruppen
  • Entwicklung und Vermittlung konkreter Handlungsempfehlungen für Stakeholderinnen und Stakeholder aus Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Politik und Gesellschaft zu Finanzwirtschaft und Nachhaltigkeit

Die Förderung erfolgt in 5 Modulen:

  • Finanzwirtschaft und Klimaschutz
  • Finanzwirtschaft und Klimaanpassung
  • Kohlenstoffmärkte
  • Finanzwirtschaft und Ökosysteme
  • neue Entwicklungen für eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie richten Ihre Forschungsansätze an einer Wirkung für die Praxis aus.
  • Sie verwenden die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
  • Projekte sollten in der Regel Verbundprojekte mit mind. 2 Antragstellenden sein.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie führen Ihr Projekt möglichst selbst auch nachhaltig durch, beispielsweise bei der Veranstaltungsorganisation oder sonstigen Beschaffung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, ggf. zzgl. Projektpauschale von 20% für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt.

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen des jeweiligen Förderaufrufs beim DLR Projektträger.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Projektträger im DLR

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Umwelt und Nachhaltigkeit

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Tel.: 0 228 3821-3010