Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
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Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 180.000 €
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Für Kommunen, kommunale Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, KMU, gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen
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Fördert Invetstitionen in Maßnahmen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum zur Klimafolgenanpassung
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Fördergeber: Land NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK)
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen
Tel.: 0 2361 305-0