Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW, welche kooperative Beratungsprojekte für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen durchführen
  • Mit den geförderten Projekten wird das Ziel verfolgt, relevante Klimarisiken für Unternehmen zu identifizieren, Lösungen und Anpassungsmaßnahmen zur Minderung von Klimarisiken zu erarbeiten
  • Umsetzung von kooperativen Beratungsprojekten zwischen Kommunen und der Wirtschaft anhand eines anerkannten Beratungsprozesses nach bestimmten Standards und Inhalten
  • Fördergeber: Land NRW

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Unternehmen sind in vielfältiger Weise von Klimafolgen wie Hitzewellen, Starkregenereignissen oder länger andauernden Trockenphasen betroffen und sollten sich frühzeitig mit direkter und indirekter Betroffenheit gegenüber Extremwetterereignissen auseinandersetzen. Mit passgenauen Maßnahmen können Schäden minimiert und die Zukunftsfähigkeit von Betrieben gesichert werden. Hierzu werden den teilnehmenden Unternehmen von den Kommunen Workshops zur betrieblichen Klimaanpassung unter Hinzunahme qualifizierter Berater angeboten. Zielsetzung der Workshops ist die Erarbeitung eines Maßnahmenplanes um die Betriebe auf ihrem Weg in die Klimaresilienz zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW.

Führen mehrere Gemeinden gemeinsam ein Beratungsprojekt durch, muss eine davon als Antragsteller(in) und Zuwendungsempfänger(in) bestimmt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung kooperativer Beratungsprojekte von Kommunen für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen durch einen qualifizierten Beratenden.

Es sind nur Beratungsprojekte förderfähig, die durch Berater*innen durchgeführt werden, die über eine aktuelle Qualifikation zur Beratung, nach einem vom Umweltministerium NRW anerkannten Beratungsprozess zur betrieblichen Klimaanpassung, verfügen. Das Ministerium (MUNV) nimmt Anträge (mit entsprechendem Antragsformular ) zur Anerkennung eines Beratungsprozesses unter beratungsprozess-bbk@munv.nrw.de entgegen. Weiterführende Informationen zum Prozess, finden Sie im Merkblatt bzw. auf der Internetseite des Ministeriums. Dort finden Sie auch alle aktuell zum Beratungsprozesse anerkannten Unternehmen.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung

Zuwendungsart: Projektförderung

Förderhöhe: Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise digital über das Kommunenportal auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK oder schriftlich. 

Link zum Kommunenportal: NRW.BANK.Kommunenportal: Förderung und Finanzierung digital - NRW.BANK

Folgende Unterlagen müssen für die Antragstellung eingereicht werden:

  • Rechtsverbindlich unterzeichnetes und gesiegeltes Antragsformular
  • Kopie des Angebotes eines qualifizierten Beraters
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit
    • Darstellung der einzelnen Projektschritte
    • Beschreibung der Projektziele und angestrebter Projektergebnisse
    • Ggf. Organisations- und Zuständigkeitsregelung
  • Detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan
  • Liste mit Anzahl und Namen der teilnehmenden Betriebe

Mit der Durchführung der Maßnahme darf förderunschädlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Weitere Informationen

Hinweis für teilnehmende Unternehmen: Die Beratungsprojekte unterliegen ausschließlich dem Beihilferegimes der De-minimis-Verordnung.

 

Grundlage der Zuwendung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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