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Unternehmen sind in vielfältiger Weise von Klimafolgen wie Hitzewellen, Starkregenereignissen oder länger andauernden Trockenphasen betroffen und sollten sich frühzeitig mit direkter und indirekter Betroffenheit gegenüber Extremwetterereignissen auseinandersetzen. Mit passgenauen Maßnahmen können Schäden minimiert und die Zukunftsfähigkeit von Betrieben gesichert werden. Hierzu werden den teilnehmenden Unternehmen von den Kommunen Workshops zur betrieblichen Klimaanpassung unter Hinzunahme qualifizierter Berater angeboten. Zielsetzung der Workshops ist die Erarbeitung eines Maßnahmenplanes um die Betriebe auf ihrem Weg in die Klimaresilienz zu unterstützen.
Antragsberechtigt sind durchführende Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW.
Führen mehrere Gemeinden gemeinsam ein Beratungsprojekt durch, muss eine davon als Antragsteller(in) und Zuwendungsempfänger(in) bestimmt werden.
Gefördert wird die Durchführung kooperativer Beratungsprojekte von Kommunen für in ihrer Gebietskörperschaft ansässige Unternehmen durch einen qualifizierten Beratenden.
Es sind nur Beratungsprojekte förderfähig, die durch Berater*innen durchgeführt werden, die über eine aktuelle Qualifikation zur Beratung, nach einem vom Umweltministerium NRW anerkannten Beratungsprozess zur betrieblichen Klimaanpassung, verfügen. Das Ministerium (MUNV) nimmt Anträge (mit entsprechendem Antragsformular ) zur Anerkennung eines Beratungsprozesses unter beratungsprozess-bbk@munv.nrw.de entgegen. Weiterführende Informationen zum Prozess, finden Sie im Merkblatt bzw. auf der Internetseite des Ministeriums. Dort finden Sie auch alle aktuell anerkannten Beratungsprozesse inkl. der dazugehörigen Geschäftsstellen.
Förderart: Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung
Zuwendungsart: Projektförderung
Förderhöhe: Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kommunenportal auf den vorgesehenen Formularen bei der NRW.BANK.
Folgende Unterlagen müssen für die Antragstellung eingereicht werden:
Mit der Durchführung der Maßnahme darf förderunschädlich erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Hinweis für teilnehmende Unternehmen: Die Beratungsprojekte unterliegen ausschließlich dem Beihilferegimes der De-minimis-Verordnung.
Grundlage der Zuwendung:
Geltungsdauer: 31.12.2029