Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK NRW)

  • Zuschuss
  • Antragstellung und Koordination eines Projektes mit 5-10 Unternehmen erfolgt durch eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband
  • Förderung von kooperativen Beratungsprojekten zu Maßnahmen und Finanzierungsoptionen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Fördergeber: Land NRW

Aktuelle Hinweise

Anträge zur Förderung von Beratungsprojekten im Kommunenportal der NRW.BANK sind erst ab dem 01.11.2025 möglich.

Gemäß der Richtlinie sind Beratungsprojekte nach einem qualifizierten Prozess durchzuführen. Es sind nur Beratungsprojekte förderfähig, die durch Beraterinnen und Berater durchgeführt werden, die über eine aktuelle Qualifikation zur Beratung nach einem vom Umweltministerium NRW anerkannten Beratungsprozesses zur betrieblichen Klimaanpassung verfügen (siehe Merkblatt).

Anträge zur Anerkennung eines Beratungsprozesses sind ab sofort möglich.

Das MUNV nimmt Anträge zur Anerkennung eines Beratungsprozesses unter beratungsprozess-bbk@munv.nrw.de entgegen.