NRW.BANK.Start-up Events

  • Sponsoring für regionale Veranstaltungen, die das Matchmaking zwischen Start-ups, Unternehmen und Investoren mit Blick auf Transformation fördern
  • Für natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Event-Veranstalter
  • Finanzielle Unterstützung für bis zu 3 Veranstaltungen pro Jahr und Veranstalter
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird unterstützt?

Private und öffentliche Organisationen (natürliche oder juristische Personen), die Veranstaltungen im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen organisieren.

Was wird unterstützt?

Veranstaltungen, die als Präsenzveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und die darauf zielen, konkrete geschäftliche Beziehungen zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen und Investoren in Form von Aufträgen oder der Bereitstellung von Eigenkapital anzubahnen.

Welche Rahmenbedingungen gelten?

  • Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung mit mind. 20 Teilnehmenden.
  • Die Veranstaltung findet in Nordrhein-Westfalen statt.
  • Die Veranstaltung richtet sich an Gründungsinteressierte, Start-ups, Business-Angels, etablierte Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Wissenschaft und regionale Akteurinnen und Akteure.
  • Die Veranstaltung ermöglicht es Start-ups, sich z. B. durch Pitches, Speed-Datings, Vorträge oder Präsenz auf Ausstellungsflächen zu präsentieren, und bietet Formate zum Austausch zwischen Ihnen, Investoren und/oder etablierten Unternehmen.
  • Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden ist nach der Veranstaltung nachzuweisen.
  • Die Einnahmen (inkl. Sponsoring-Einnahmen) im Zusammenhang mit der Veranstaltung dürfen die tatsächlich anfallenden Kosten nicht überschreiten. 
  • Es ist ein Konzept (max. 10.000 Zeichen mit Angaben zur Zielgruppe, Ablauf, Kosten und Meilensteine als PDF) vorzulegen, welches deutlich macht, wie mit der Veranstaltung Eigenkapital-Finanzierungen oder Auftragsbeziehungen insbesondere zwischen Start-ups und mittelständischen Unternehmen bzw. Kapitalgeberinnen und -gebern initiiert werden. Der Netzwerkeffekt und die positive Wirkung des Veranstaltungsformats für das Start-up-Ökosystem und der Zugang zu Finanzierungen in Nordrhein-Westfalen müssen ebenfalls dargelegt werden. Dabei soll deutlich werden, wie mit der Veranstaltung die digitale und nachhaltige Transformation der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.
  • Die sich aus dem Sponsoring ergebende Unterstützung muss vorwiegend den Teilnehmenden aus dem Gründungsspektrum zugutekommen.

Wie wird unterstützt?

Mit dem Sponsoring der NRW.BANK werden bis zu max. 3 Präsenzveranstaltungen pro Kalenderjahr und pro Veranstalter unterstützt. Die Entscheidung für ein Sponsoring und die Festlegung der Höhe des Sponsorings obliegt einer Einzelfallprüfung der NRW.BANK. Nach Prüfung der Anfrage und der eingereichten Dokumente und positiver Votierung wird ein Sponsoringvertrag zwischen der NRW.BANK und dem Veranstalter geschlossen.

Es ist ein Teilnehmendennachweis (inkl. Kontaktdaten) nach der Veranstaltung zu erbringen. Nach Prüfung der Nachweise und Feststellung des Vorliegens aller Voraussetzungen erfolgt die Auszahlung des Sponsoringbetrages.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung eines Sponsorings.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Sponsoring-Anfrage erfolgt über das Online-FormularNur vollständige ausgefüllte Formulare können berücksichtigt werden.

Wichtig: Die vollständige Anfrage sollte spätestens 15 Werktage vor Veranstaltung bei der NRW.BANK vorliegen. Die Auszahlung der Sponsoringsumme erfolgt im Nachgang der Veranstaltung.

 

Ihr Ansprechpartner