Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) - HAW-ForschungsAkzente

  • Zuschuss bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Für Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  • Fördert themenoffen Forschungsprojekte zu spezifischen Forschungsfragen in einem die Forschung akzentuierenden Rahmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Was wird gefördert?

Sie können als Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) einen Zuschuss erhalten für Forschungsprojekte, die darauf abzielen, spezifische Forschungsfragen in einem die Forschung akzentuierenden Rahmen zu bearbeiten und dazu dienen, neue Erkenntnisse zu gewinnen und innovative Ansätze zu entwickeln. Das Projekt kann sowohl theoretische als auch praxisorientierte Ansätze verfolgen, um einen direkten Mehrwert für die jeweiligen Fachgebiete sowie potenzielle Anwendungen zu generieren.

Die Förderung erfolgt themenoffen.

In das Vorhaben können mehrere Professorinnen und Professoren einer HAW sowie weitere Partner eingebunden werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben berücksichtigt Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Dateneigentums ebenso wie ethische und rechtliche Fragestellungen.
  • Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt.
  • Bei Kooperationsprojekten regeln die Partner ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag.
  • Als private HAW tragen sie den Eigenanteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst (2024: 0 Prozent, 2025: 5 Prozent, 2026: 10 Prozent, 2027: 15 Prozent, 2028: 20 Prozent, 2029: 25 Prozent, 2030: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben, ggf. zgl. 20% Projektpauschale
  • Förderdauer: 3 Jahre (bei Promotionen bis zu 12 Monate Verlängerung möglich)

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Tätigkeiten im Bereich von wirtschaftlichen Vorhaben
  • Studiengebühren
  • Sozialbeiträge
  • Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen
  • Reiseausgaben für Lehrvertretungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe können Sie Projektskizzen in elektronischer Form bis zum 29.05.2026 bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): HAW-ForschungsAkzente

Kontakt

VDI Technologiezentrum GmbH

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Tel.: 0 211 6214-8623

Weitere Förderangebote

Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) - HAW-EuropaNetzwerke

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Zuschuss bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben