Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Schiffsklasse und Wegstrecke
  • Für Unternehmen, die den GST-Linienverkehr auf Bundeswasserstraßen betreiben
  • Betrieb von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten (GST) im Linienverkehr mit Schiffen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den Großraum- und Schwerguttransporten (GST)-Linienverkehr auf Bundeswasserstraßen betreiben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Betrieb von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten im Linienverkehr mit Schiffen auf den deutschen Bundeswasserstraßen, um den Anteil der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt bis zum Jahr 2030 zu erhöhen.

Gefördert werden regelmäßig betriebene GST-Linienverkehre mit Schiffen zwischen mind. 2 Umschlagorten an Wasserstraßen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Mindestens der Quell- oder der Zielort des GST liegt im Bundesgebiet.
  • Sie bieten einen Linienverkehr in einem regelmäßigen Rhythmus von 1 bis 2 Fahrten pro Monat an.
  • Sie betreiben den Linienverkehr langfristig und über den Bewilligungszeitraum hinaus.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben mit Höchstbetragsbegrenzung
  • Förderhöhe: pauschal nach der Schiffsklasse und der Wegstrecke

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag können Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung des Antragsformulars bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt