Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Kosten, ab 500.000 € pro Vorhaben
  • Kommunen, (inter)kommunale Zweckverbände
  • Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Zustands der Ökosysteme und zur Stärkung der Klimaschutzleistung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • (inter)kommunale Zweckverbände

mit Schwerpunkt im ländlichen Raum

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen durchführen, insbesondere investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen.

Unterstützt werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen
  • ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft
  • Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern
  • Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Bund hat ein erhebliches Interesse an Ihrem Vorhaben.
  • Ihr Vorhaben kann ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden.
  • Die für Ihre investive Maßnahmen erforderlichen Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen (insbesondere Gebäude) befinden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum.
  • Sie können nachweisen, dass die zweckentsprechende Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (i.d.R. bis 2045) gewährleistet ist.
  • Sie führen die investive Maßnahme freiwillig, also ohne bestehende öffentlich-rechtliche/gesetzliche Verpflichtungen, durch.
  • Sie sind in der Lage, das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% Prozent der förderfähigen Ausgaben; bis zu 90% Prozent für finanzschwache Kommunen möglich
  • Förderhöhe: Mindestzuwendung 500.000 € pro Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ bei dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Zeitfenster und Stichtage zum Programm bzw. für Förderaufrufe werden separat veröffentlicht.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

 

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