Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)
-
Zuschüsse bis zu 50% der jährlichen Versicherungsprämie
-
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus
-
Finanziert Ausgaben für Versicherungsprämien, die witterungsbedingte Risiken für in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau abdecken
-
Fördergeber: Land NRW