ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität

  • Beteiligung bis zu 19,99% des Investments, max. 75 Mio. €
  • Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa
  • Für Beteiligungen an Fonds für Start-ups aus technologieorientierten Branchen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa

Was wird gefördert?

Im Rahmen des im Jahre 2021 von der Bundesregierung gestarteten Zukunftsfonds (Umfang rd. 10 Mrd. € bis 2030) ist der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ein Baustein.

Hierüber können Sie eine Beteiligung durch einen Wagniskapitalfonds erhalten.

In erster Linie sind Beteiligungen an Wagniskapitalfonds mit einem branchenerfahrenen Team vorgesehen. Es sind jedoch auch Beteiligungen an neu gegründeten Fondsgesellschaften (sog. „First Time“-Fonds) möglich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu).
  • Als Zielfonds streben Sie ein Volumen von mind. 50 Mio. € an.
  • Als Zielfonds finanzieren Sie mind. mit der von KfW Capital investierten Summe in Deutschland ansässige junge, innovative technologieorientierte Unternehmen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste von KfW Capital vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beteiligung
  • Förderumfang: Zeichnungsvolumen pro Fonds max. 75 Mio. €; Anteil eines Fondsinvestments max. 19,99% der Kapital- und Stimmrechtsanteile eines Fonds

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie wenden sich zur Kontaktaufnahme an die KfW Capital.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW Capital, Stand 12/2024

Derzeit existieren folgende weitere Bausteine des Zukunftsfonds:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote

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