Beteiligung bis zu 19,99% des Investments, max. 75 Mio. €
Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa
Für Beteiligungen an Fonds für Start-ups aus technologieorientierten Branchen
Fördergeber: KfW
Wer wird gefördert?
Venture-Capital-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa
Was wird gefördert?
Im Rahmen des im Jahre 2021 von der Bundesregierung gestarteten Zukunftsfonds (Umfang rd. 10 Mrd. € bis 2030) ist der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ein Baustein.
Hierüber können Sie eine Beteiligung durch einen Wagniskapitalfonds erhalten.
In erster Linie sind Beteiligungen an Wagniskapitalfonds mit einem branchenerfahrenen Team vorgesehen. Es sind jedoch auch Beteiligungen an neu gegründeten Fondsgesellschaften (sog. „First Time“-Fonds) möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen
Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren
(pari passu).
Als Zielfonds streben Sie ein Volumen von mind. 50 Mio. €
an.
Als Zielfonds finanzieren Sie mind. mit der von KfW Capital
investierten Summe in Deutschland ansässige junge, innovative
technologieorientierte Unternehmen.
Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste von KfW Capital
vereinbar sein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Beteiligung
Förderumfang: Zeichnungsvolumen pro Fonds max. 75 Mio. €; Anteil eines Fondsinvestments max. 19,99% der Kapital- und Stimmrechtsanteile eines Fonds
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie wenden sich zur Kontaktaufnahme an die KfW
Capital.
Weitere Informationen
Grundlage der Förderung:
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und der KfW Capital, Stand 10/2025
Derzeit existieren folgende weitere Bausteine des Zukunftsfonds: