Ankauf von Zweckbindungen für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden

  • Fördert den Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Schutzsuchende aus der Ukraine oder andere aufzunehmende Personen
  • Für Eigentümer von geeigneten Wohnraumbeständen
  • Zuschussprogramm für bestehende Wohnungen zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von geeignetem Wohnraum sind.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ankauf von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind oder innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Förderzusage frei werden (freie Wohnungen).

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Wohnungen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Wohnungen sind an Schutzsuchende aus der Ukraine oder andere aufzunehmende Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, die Anspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 18 WFNG NRW haben, zu vermieten.

Die Wohnungen müssen nach Lage, Größe, Ausstattung und Instandhaltungszustand zur Wohnungsversorgung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 765) geeignet sein.

Durch die Förderung entstehen Mietpreis- und Belegungsbindungen an den geförderten Wohnungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Auszahlung: 100%, als Einmalbetrag für 3 Jahre oder die Dauer des Mietvertrags
  • Mietpreis- und Belegungsbindung: 3 Jahre (mit einer Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr)

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderhöhe ist abhängig von:

  • der Wohnfläche
  • dem Mietniveau der Wohngemeinde
  • der Dauer der Zweckbindung

Zuschuss je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und Monat für die Dauer der Zweckbindung

Mietniveau

Pauschalbetrag

Mietniveau 1 - 3

1,00 €

Mietniveau 4

2,00 €

Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster

3,00 €

Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus

 

Wie hoch ist die Miete?

Die Höhe der Miete ist auf maximal 90 Prozent der Bewilligungsmiete nach Nummer 2.3.2.1 WFB NRW 2023 begrenzt und abhängig von dem Mietniveau der Wohngemeinde.

Mietobergrenze je Quadratmeter Wohnfläche

Mietniveau

Einkommensgruppe A

Mietniveau 1 - 3

5,40 €

Mietniveau 4

5,85 €

Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

6,39 €

Übersichten zu den jeweiligen Mietniveaus der Gemeinden finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus

Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie unter: www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf

Sie können die Miete jährlich um 1,7% bezogen auf die Bewilligungsmiete erhöhen.

Weitere Informationen zu den Mietobergrenzen sind in der Nummer 2.3.2 der Wohnraumförderbestimmungen festgelegt.

 

 

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei derStadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine, den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

 

Formulare und Merkblätter