Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften
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Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 60.000 € pro Jahr je Vollzeit-Arbeitskraft
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Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz
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Finanziert die nachhaltige Bewirtschaftung genossenschaftlicher Waldflächen
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Fördergeber: Land NRW