Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

  • Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 60.000 € pro Jahr je Vollzeit-Arbeitskraft
  • Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz
  • Finanziert die nachhaltige Bewirtschaftung genossenschaftlicher Waldflächen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind

Was wird gefördert?

Waldgenossenschaften erhalten einen Zuschuss für die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Waldflächen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung langfristiger Klimaveränderungen zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des gemeinschaftlichen Waldbesitzes.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden:

  • Wirtschaftsplanung
  • biologische Produktion
  • technische Produktion
  • Förderung der Biodiversität im Wald

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe:
    • max. 60.000 € pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden)
    • bei Dienstleistungsvertrag mit Dritten nachgewiesene Ausgaben für förderfähige Maßnahmen für max. 5 Jahre
  • Bagatellgrenze: 2.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Holzverkauf
  • allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten einschließlich Reisekosten
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Personalverwaltung
  • Miete
  • Ausgaben für Leasing
  • Gebäude- bzw. Grundstücksankäufe
  • Energie- und Nebenkosten
  • Übernahme von gesetzlichen Verpflichtungen wie z.B.Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen als Forstbehörde.

Wichtig: Sie müssen grundsätzlich den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

Kontakt