Klimaschutzinitiative - Klimaschutz durch Radverkehr

  • Zuschüsse bis zu 75%, für finanzschwache Kommunen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 20 Mio. €
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Fördert Modellprojekte für den Radverkehr, insbesondere investive regionale Maßnahmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Modellprojekte, die attraktive Angebote für den Radverkehr entwickeln. Gefördert werden insbesondere regionale Investitionen mit Modellcharakter.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • eine klimafreundliche und radverkehrsgerechte Umgestaltung des Straßenraumes
  • den Bau notwendiger und zusätzlicher Infrastruktur für den Radverkehr
  • die Etablierung lokaler Dienstleistungen für den Radverkehr

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie setzen in Ihrem Vorhaben – zusätzlich zu Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring – mehrere unterschiedliche Maßnahmen um, die zusammenwirken.
  • Ihr Projekt trägt mit Infrastrukturmaßnahmen dazu bei, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
  • Die geförderten Maßnahmen weisen einen klaren Zusatznutzen für den Klimaschutz auf und grenzen sich deutlich von ohnehin geplanten Investitionen in die lokale Infrastruktur ab.
  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie können das Vorhaben ohne die Förderung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchführen.
  • Sie halten die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Sie können über die betreffenden Flächen als Eigentümer oder Mieter/Pächter verfügen.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren bzw. für Gebäude von 10 Jahren ein.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang- und höhe:
    • bis zu 75% der förderfähigen Ausgaben, von gewerblichen Unternehmen wird eine Eigenbeteiligung von 50% erwartet
    • für finanzschwache Kommunen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 20 Mio. €
  • Bagatellgrenze: 200.000 €
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Antragstelle ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils vom 01.03. bis 30.04. und vom 01.09. bis 31.10. ein.

Für Zuwendungen, die nicht als Beihilfe bewilligt werden, können Projektskizzen bis zum 15.11.2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 15.11.2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt