Klimaschutzoffensive für Unternehmen

  • Kredite mit Klimazuschüssen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Angehörige der freien Berufe, Joint Ventures
  • Fördert Klimaschutzmaßnahmen für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

für Vorhaben im Inland:

  • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln, mit Sitz im In- oder Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln

für Vorhaben im EU-Ausland:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit mit Klimazuschüssen für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nach den Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) und zur Unterstützung der Produktion von strategischen Transformationstechnologien erhalten.

Die Förderung erfolgt in folgenden Modulen:

  • Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Modul A+ – Herstellerförderung Plus: Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS)
  • Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: Investitionen in Anlagen zur klimafreundlichen Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte
  • Modul C – Energieversorgung: Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive hierfür notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicherung
  • Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall
  • Modul E – Transport und Speicherung von CO2: Neubau von CO2-Pipelines und Nachrüstung von Gasnetzen zum Transport von CO2 sowie unterirdische dauerhafte geologische Speicherung von CO2
  • Modul F (ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren Maßnahmen aus anderen Modulen, die für die nachhaltige Mobilitätsbereitstellung/-nutzung erforderlich sind; mind. eine Maßnahme aus Modul C) – Integrierte Mobilität: Investitionen in emissionsarme Fahrzeuge und Schiffe sowie in Infrastruktur, die für eine klimaneutrale Mobilität erforderlich ist
  • Modul G – Green IT: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten sowie datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Investitionen tragen dazu bei, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit max. zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredite mit Klimazuschüssen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • 2 bis 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • 2 bis 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • 2 bis 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen, der Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen unselbstständigen Eigenbetriebe
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen oder gemeinnützigen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 18.04.2024
  • KfW-Information vom 09.02.2024

Übrigens: Für Stromerzeugungsanlagen, für die Sie eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen haben, kommt nur die beihilfefreie Variante in Betracht.

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