Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Die KfW gewährt Hochwassergeschädigten eine kurzfristige Liquiditätshilfe. Sie bietet die Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Laufzeitverlängerungen für bankdurchgeleitete Förderkredite im inländischen Fördergeschäft an. Anträge zur Stundung (bis zu 12 Monaten) sowie zur Verlängerung von Laufzeiten können Sie bis zum 31.12.2022 stellen.
für Vorhaben im Inland:
für Vorhaben im EU-Ausland:
Sie können einen Kredit mit Klimazuschüssen für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nach den Kriterien für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) erhalten.
Die Förderung erfolgt in folgenden Modulen:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Insbesondere können Sie für Elektrofahrzeuge die Förderung aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand mit dem Umweltbonus des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) kombinieren.
Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens: Für Stromerzeugungsanlagen, für die Sie eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen haben, kommt nur die beihilfefreie Variante in Betracht.
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0 800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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