Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.
Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombinieren.
Eine Kumulierung der Zuwendungen aus dieser Richtlinie mit Krediten der NRW.BANK ist zulässig.
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2025
Weitere Informationen zum Programm:
Wichtig: Da die Förderung für den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur über Bundesmittel wieder möglich ist über die Förderrichtlinie Elektromobilität, wurde die Landesförderung für die Teilbereiche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur ausgesetzt.
Die Förderung von Unternehmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Tel.: 0 211 837-1928
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