progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

  • Zuschüsse bis zu 2 Mio. € je nach Vorhaben und Antragsteller
  • Für natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts und Personengesellschaften
  • Fördert Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.

Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
  • kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur
  • reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Lastenfahrräder
  • Elektrolyseure
  • Bodenstromaggregate für Flugzeuge
  • Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Sie sollten öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.
  • Je nach Vorhaben sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 1 Mio. € pro Antragsteller (für Elektrolyseure: max. 2 Mio. €)
  • Bagatellgrenze: 500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbau
  • Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren
  • Reparaturen, Ersatzteilbeschaffungen
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten, des Bundes und der Bundesländer

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung von Unternehmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Übrigens: Laut Informationen der Bezirksregierung Arnsberg können Sie als Privatperson keine Ladeinfrastruktur mit neu zu errichtender Erneuerbare-Energien-Anlage mehr beantragen, wohl aber als Freiberufler oder Einzelunternehmen. Wenn Sie als natürliche Person Vermieter oder Mieter sind, können Sie weiterhin den Fördergegenstand Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Mietende beantragen. Zudem ist auch Ladeinfrastruktur an Stellplätzen an Eigentumswohnungsanlagen förderfähig.

Kontakt