progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität

  • Zuschüsse bis zu 500.000 € je nach Vorhaben und Antragsteller
  • Für natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts und Personengesellschaften
  • Fördert Maßnahmen zum Ausbau der Elektromobilität
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Ausbau der Elektromobilität erhalten.

Mit der Förderung können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Umsetzungskonzepte im Bereich Elektromobilität
  • kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (derzeit nicht antragsoffen)
  • Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur (derzeit nicht antragsoffen)
  • reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Lastenfahrräder
  • Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie realisieren das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Sie sollten öffentlich-rechtliche Genehmigungen für geförderte Vorhaben bei Antragstellung vorlegen.
  • Je nach Vorhaben sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: abhängig vom Vorhaben und vom Antragsteller, max. 500.000 € pro Antragsteller
  • Bagatellgrenze: 500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombinieren.

Eine Kumulierung der Zuwendungen aus dieser Richtlinie mit Krediten der NRW.BANK ist zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Eigenbau
  • Prototypen mit weniger als 4 Exemplaren
  • Reparaturen, Ersatzteilbeschaffungen
  • gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten, des Bundes und der Bundesländer

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Wichtig: Da die Förderung für den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur über Bundesmittel wieder möglich ist über die Förderrichtlinie Elektromobilität, wurde die Landesförderung für die Teilbereiche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur ausgesetzt.

Die Förderung von Unternehmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder nach den Regeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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