Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Kosten, max. 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Elektromobilität erhalten.

Geförderte Schwerpunkte:

  • Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
  • Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards
  • Ressourcenverfügbarkeit und Recycling
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion

Folgende Vorhabenkategorien werden finanziert:

  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell gerüstet und besitzen die notwendige fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens.
  • Sie sehen die spätere Ergebnisverwertung in Form eines Verwertungsplans vor. Der Verwertungsplan wird während der Laufzeit jährlich fortgeschrieben und an die Entwicklung von Technik, Regulierung und Märkten angepasst.
  • Sie binden bei Feldversuchen mit Bezug zur Stadtentwicklung grundsätzlich die relevanten Gebietskörperschaften ein.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • industrielle Forschung: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, im Einzelfall Erhöhung auf bis zu 80% möglich
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der beihilfefähigen Kosten, im Einzelfall Erhöhung auf bis zu 80% möglich
    • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, bei mittleren Unternehmen Erhöhung um 10% und bei kleinen Unternehmen um 20% möglich
    • für Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden: Projektförderung für zusätzlichen Aufwand möglich
  • Förderhöhe: max. 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben
  • Laufzeiten: bis zu 3 Jahren

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Sie können für die jeweilige Förderrunde Projektskizzen bis zum 30.04. des Jahres bzw. bei separaten Förderaufrufen bis zum darin genannten Stichtag beim jeweiligen Projektträger einreichen:

  • für die Forschungsschwerpunkte Feldversuche, Pilotversuche, Markteinführung mit ökologischen Standards sowie Ressourcenverfügbarkeit und Recycling: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Projektträger Elektromobilität
  • für die Forschungsschwerpunkte Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen und Verfahren zur Verbesserung von Ladeinfrastruktur sowie Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion: DLR Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

Im Rahmen des Flottenaustauschprogramms Sozial & Mobil konnten Sie Anträge bis zum 30.06.2023 stellen.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Schaufenster Elektromobilität 2025“ konnten Sie Anträge bis zum 30.09.2023 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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