KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

  • Zuschüsse bis zu 50% für KMU und mittelständische Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für KMU und mittelständische Unternehmen, bei Verbundprojekten auch für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen
  • Fördert risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Beschäftigten oder einem Umsatz von 100 Mio. €
  • Im Rahmen von Verbundprojekten auch
    • Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundvorhaben finanzieren, die sich an dem Themenfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ im Forschungsprogramm Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität orientieren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben ist technologieübergreifend, anwendungsbezogen und kann dem Bereich „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ zugeordnet werden.
  • Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet und geht über den Stand der Technik hinaus.
  • Das Themenfeld aus dem Forschungsprogramm zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität muss als Schwerpunkt erkennbar sein.
  • Sie erhalten den Zuschuss für Einzelvorhaben von KMU und für Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU. Der Nutzen des Vorhabens kommt vor allem den beteiligten KMU zugute.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • für Hochschulen zusätzlich Projektpauschale von 20%
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Projektskizzen ein, die jeweils zum 15.04 und zum 15.10 eines Jahres bewertet werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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