Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-Agrar-Richtlinie)

  • Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben abhängig von Art der Maßnahme, max. 500.000 €
  • Für Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder hauptverantwortliche Projektpartner
  • Fördert die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG sowie von diesen entwickelte Innovationsprojekte
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder der hauptverantwortliche Projektpartner
    • Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein.
    • Weitere Mitglieder können insbesondere aus folgenden Bereichen kommen:
      • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus
      • Forschungs- und Versuchseinrichtungen
      • Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen
      • Verbände, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG
  • von den OG entwickelte Innovationsprojekte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Kooperationspartner schließen einen Kooperationsvertrag.
  • Ihr Vorhaben wird überwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
  • Die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von ihr durchgeführten Projektes ist gesichert.
  • Die OG arbeitet im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk mit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: je nach Art der Maßnahme 50%, 60% oder 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude
  • Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände
  • Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen
  • Umsatzsteuer
  • Rabatte und Skonti
  • Ausgaben für die Anmeldung von Patenten
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV).

Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Im Rahmen des aktuellen Wettbewerbsaufrufs konnten Sie bis zum 02.05.2023 Projektskizzen einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt