Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Zur Erleichterung bei der Abwicklung unserer kommunalen Förderprogramme wurde Nachfolgendes zum 01.10.2024 angepasst:
Wir bitten Sie von Doppeleinreichungen abzusehen.
Gefördert werden die gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichteten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich werden zur Erstunterbringung von Flüchtlingen Investitionen
Die Gemeinden können die Aufgabe auch durch rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe wahrnehmen lassen.
Ersatzbauten und bereits geförderte Objekte können zum Zwecke des Umbaus, der Erweiterung und Sanierung erneut finanziert werden.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Das Programm wird gegebenenfalls durch die EIB (Europäische Investitionsbank), die KfW, die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) oder die CEB (Entwicklungsbank des Europarates) refinanziert.
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 10 | 1 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,00(0,00) Sollzins 0,00, Effektivzins 0,00 | 04.11.2024 |
| 20 | 3 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 0,00(0,00) Sollzins 0,00, Effektivzins 0,00 | 04.11.2024 |
Direktgeschäft.
Für alle Zusagen, die bis zum 31.12.2023 erteilt wurden gilt für die Abrufe weiterhin ein fester Zinssatz von 0 %.
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Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ und „NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte“ sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.
Für Investitionen in die Bereitstellung von dauerhaften Wohnraum stehen die Programme der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK oder digital über das Kommunenportal der NRW.BANK.
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