Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
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Zuschüsse von 19.200 € je vorgehaltene Einsatzeinheit und 19.000 € je Wasserrettungszug
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Für nordrhein-westfälische Landesverbände privater Hilfsorganisationen, die das Land im Unglücksfall unterstützen
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Fördert nicht investive Ausgaben für den Katastrophenschutz, z.B. Übungen Vorhalten von Einsatzeinheiten und Wasserrettungszügen
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Fördergeber: Land NRW