Forschungscampus - öffentlich-private Partnerschaft für Innovationen

  • Zuschüsse bis zu 15 Mio. € pro Projekt
  • Für bereits geförderte Forschungscampi aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen
  • Fördert die partnerschaftliche und längerfristige Zusammenarbeit an einem gemeinsamen Forschungsthema
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Forschungscampi, die von einer unabhängigen Jury im Jahr 2012 ausgewählt und am Ende der Förderphase erfolgreich begutachtet wurden, im Einzelnen:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Hochschulen
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können im Anschluss an Ihren bereits geförderten Forschungscampus einen weiteren Zuschuss erhalten für folgende Vorhaben:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), mit denen Sie den bisher geförderten Forschungscampus substanziell weiterentwickeln
  • Erfahrungsaustausch über gute Praktiken der Einbindung eines Forschungscampus
  • Begleitung Ihres Forschungscampus auf dem Weg seiner Weiterentwicklung

Mitfinanziert werden insbesondere Projekte zu folgenden Inhalten:

  • fachliche Fragestellungen auf Basis einer bestehenden Forschungs- oder Innovationsstrategie
  • innovative Kooperations- und Managementstrukturen und -prozessen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Vorhaben müssen mit der Entwicklung des Forschungscampus in Beziehung stehen.
  • Ihrem Forschungscampus gehören mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung der öffentlichen Forschung, mindestens eine Hochschule und vorzugsweise mehrere Unternehmen an.
  • Sie beabsichtigen, den Forschungscampus substanziell und in gleichberechtigter Partnerschaft weiterzuentwickeln. Die Zusammenarbeit muss für mind. 5 Jahre bestehen.
  • Sie sollten prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU-Forschungsrahmenprogramm möglich ist.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Förderhöhe:
    • max. 15 Mio. € insgesamt für Unternehmen bei Grundlagenforschung, max. 10 Mio. € bei angewandter Forschung
    • bis zu 2 Mio. € pro Forschungscampus und Jahr
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen möglich
    • für Hochschulen zusätzlich Projektpauschale in Höhe von 20%.
  • Förderdauer: insgesamt max. 15 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt