EFRE.NRW "Wachstum und Beschäftigung" 2014-2020

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben je nach Art und Umfang der Maßnahme
  • Für Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, öffentliche Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kommunen
  • Fördert Forschung und Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Verringerung von CO2-Emissionen, nachhaltige Stadtentwicklung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe
  • sonstige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen, wenn diese Projekte mit unmittelbarem Transferbezug zu Unternehmen umsetzen
  • bei Infrastrukturvorhaben u. a. Kommunen und Kommunalverbände

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen in Wachstum und Beschäftigung.

Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 sind im Operationellen Programm (OP) des Landes in Form von Prioritätsachsen festgelegt:

  • Prioritätsachse 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
  • Prioritätsachse 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  • Prioritätsachse 3: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen
  • Prioritätsachse 4: Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention

Die Durchführung erfolgt auf der Grundlage von spezifischen Förderrichtlinien, Wettbewerbs- und Projektaufrufen, die der Auswahl qualitativ hochwertiger, innovativer Vorhaben dienen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen das zu fördernde Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durch. In Ausnahmefällen dürfen Sie bis zu 20% der förderfähigen Gesamtausgaben eines Verbundvorhabens für Maßnahmen verwenden, die außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
  • Die Gesamtfinanzierung des zu fördernden Projektes ist im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert.
  • Ein Vorhaben kann nur innerhalb des Rahmens des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das OP EFRE NRW gefördert werden.
  • Die beihilferechtliche Förderfähigkeit eines Vorhabens wird geprüft und dokumentiert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Umfang der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf Grundlage von spezifischen Förderrichtlinien, Wettbewerbs- und Projektaufrufen. Für diese gelten jeweils gesonderte Antragsfristen.

Genauere Informationen zur Antragstellung und zu den Ansprechpartnern erhalten Sie auf den Internetseiten zum EFRE.NRW-Programm.

Die zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

Die Europäische Union stellt mit der REACT-EU-Initiative zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Förderschwerpunkte sind die digitale und die grüne Transformation. Die Fördermittel werden für die Digitalisierung von Bildung, Tourismus und klinischer Gesundheits- und Medizinforschung sowie für die emissionsarme Mobilität, Klimaresilienz, innovative Projekte im Bereich der Umweltwirtschaft sowie die grüne Infrastruktur eingesetzt. Informationen zu den Programmen und Aufrufen der REACT-EU-Förderung in Nordrhein-Westfalen können im Internet abgerufen werden.

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