Auslandsmesseprogramm Nordrhein-Westfalen

  • Indirekte Zuschüsse über Kostenersparnis; organisatorische Unterstützung
  • Für KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert die Beteiligung an Auslandsmessen, Delegations- und Unternehmerreisen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können Organisationshilfen für die Beteiligung an Auslandsmessen und für Delegations- und Unternehmerreisen erhalten. Die Förderung soll Ihnen den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern.

Koordiniert und gefördert werden folgende Beteiligungsformen:

  • Firmengemeinschaftsstände ab 10 Unternehmen
  • Info-Service-Center ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums
  • Kleingruppen von 3 bis 10 Unternehmen

Bei Delegationsreisen unterstützt NRW.International Sie bei:

  • Kooperationsbörsen
  • Fachsymposien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Förderbestimmungen für einen Firmengemeinschaftsstand sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und für jede Messe speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) festgelegt.

Wie wird gefördert?

Firmengemeinschaftsstände und Info-Service-Center:

  • Förderart: indirekter Zuschuss durch Kostenersparnis
  • Förderumfang: Organisation der Maßnahmen, z.B. Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Informationen über das Antragsverfahren erhalten Sie über das Außenwirtschaftsportal Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fimengemeinschaftsausstellungen, Stand 02.11.2020
  • Informationen der NRW.Global Business GmbH, Stand 03/2024

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens:

  • Weitere Informationen zur Förderung von Auslandsmesseteilnahmen finden Sie beim Programm Messe meets Mittelstand.

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