Förderrichtlinien Stadterneuerung

  • Zuschüsse von i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Gemeinden und Gemeindeverbände, die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten können
  • Fördert Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung zur Stärkung von Zentren, sozialem Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltiger Erneuerung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden
  • Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung erhalten.

Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Übrigens: Sie können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Fördergebiet ist räumlich abgegrenzt.
  • Sie bereiten die Maßnahme konzeptionell und planerisch ausreichend vor.
  • Sie legen ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept vor, das unter Bürgerbeteiligung entstanden ist.
  • Darin sind auch Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel enthalten, v.a. durch Verbesserung der grünen Infrastruktur.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben; möglich sind Zu- und Abschläge von je 10% abhängig von den Arbeitslosenzahlen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde
  • Bagatellgrenze: 100.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.

Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Die Bezirksregierung prüft als Bewilligungsbehörde den angemeldeten Förderbedarf und erstellt einen Programmvorschlag. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) stellt die Vorschläge der Bezirksregierungen zu einem Programm zusammen, stimmt dieses mit der Europäischen Union und/oder dem Bund ab und gibt das Programm bekannt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Laut MHKBD sind für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung für das Jahr 2022 rund 350 Mio. € für Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die Bekanntmachung und weitere Informationen finden Sie im Internet.

Die Kommunen im Rheinischen Revier können seit Juli 2021 im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms Rheinisches Revier der Zukunft Projekte und Projektideen im Dialog mit Förder- und Beratungsstellen erörtern. Gefördert werden städtebauliche Projekte, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes in Gebieten, die vom Braunkohletagebau betroffen sind, für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum steigern.

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