Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023
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Zuschüsse von i.d.R. 60% der förderfähigen Ausgaben
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Für Gemeinden und Gemeindeverbände, die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten können
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Fördert Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung zur Stärkung von Zentren, sozialem Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltiger Erneuerung
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Fördergeber: Land NRW