Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der Stadtentwicklung und -erneuerung erhalten.
Die Förderung erfolgt in den folgenden Programmlinien:
Übrigens: Sie können die Fördermittel auch an Dritte weiterleiten.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung stellen.
Anträge sind jeweils bis zum 30.09. für das Folgejahr zu stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Die Bezirksregierung prüft als Bewilligungsbehörde den angemeldeten Förderbedarf und erstellt einen Programmvorschlag. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) stellt die Vorschläge der Bezirksregierungen zu einem Programm zusammen, stimmt dieses mit der Europäischen Union und/oder dem Bund ab und gibt das Programm bekannt.
Grundlage der Förderung:
Geltungsdauer: 31.12.2023
Weitere Informationen zum Programm:
Laut MHKBD sind für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung für das Jahr 2022 rund 350 Mio. € für Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Die Bekanntmachung und weitere Informationen finden Sie im Internet.
Die Kommunen im Rheinischen Revier können seit Juli 2021 im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms Rheinisches Revier der Zukunft Projekte und Projektideen im Dialog mit Förder- und Beratungsstellen erörtern. Gefördert werden städtebauliche Projekte, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes in Gebieten, die vom Braunkohletagebau betroffen sind, für Betriebsansiedlungen und Fachkräfte sowie als Wohn- und Lebensraum steigern.
Die Anschriften der Bezirksregierungen finden Sie im Internet.
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Tel.: 0 211 8618-50
Fax: 0 211 8618-54444
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